Der Religionsunterricht in der Schule hat in Österreich eine dreifache rechtliche Grundlage:
- Verfassungsrechtliche Grundlage
- Völkerrechtliche Grundlagen (Konkordat zwischen dem Vatikan und der Republik Österreich)
- Einfachgesetzliche Grundlagen (Schulorganisationsgesetz und Religionsunterrichtsgesetz)
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