Heilige – Heiligsprechung

Heilige

Rosenwunder
Heilige Elisabeth – Die Legende vom Rosenwunder ist ein häufiges Motiv in der Bildenden Kunst. Sie erfasst jedoch nicht, wie sehr Elisabeth von Thüringen durch ihren Mann unterstützt wurde. Tafelbild eines Altars, Steiermark, um 1225

Heilige sind Glaubenszeugen, Menschen, denen es besonders deutlich gelungen ist, den ihnen überlieferten Glauben in ihre Zeit hinein zu übersetzen und zu verlebendigen. Klassisch hat man sie – je nachdem ob ihre körperliche, geistige oder seelische Kraft besonders hervortrat – in drei Gruppen eingeordnet:

  • Märtyrer (Glaubenszeugen, die für ihr Bekenntnis starben – z. B. Hl. Stephanus
  • Lehrer der Kirche (z. B. Hl. Augustinus, Thomas von Aquin)
  • Zeugen der Nächstenliebe (z. B. Hl. Elisabeth)

Viele Menschen verbinden mit Heiligen kitschige Bildchen mit verklärten Gesichtern, FrömmlerInnen und lebensferne Gestalten, die mit normalen Menschen nichts zu tun haben. Die meisten Heiligen entsprechen diesen Vorstellungen überhaupt nicht.

Nach neutestamentlichem Verständnis sind alle ChristInnen zur Heiligkeit berufen und daher “Heilige”. Paulus ging von diesem Verständnis aus. Für ihn waren alle ChristInnen “Heilige”, auch wenn sie “schwarze Schafe” waren.
Er war z. B. über Spaltungen und viele Verleumdungen unter den ChristInnen von Korinth erzürnt. Paulus schrieb daraufhin einen Brief, in dem er die ChristInnen von Korinth eindringlich zur Einheit mahnte. Die “schwarzen Lämmer” nannte er trotz ihrer Verfehlungen “Heilige”. Offenbar tat er das im 1. Korintherbrief nicht, weil sie so tugendhaft waren, sondern um sie an ihre ursprüngliche Berufung zu erinnern, dem Evangelium gemäß zu leben.

Heilig sein bedeutet dementsprechend nicht in erster Linie, ethische Höchstleistungen zu vollbringen. Heilig bedeutet schon vom Wort her etwas anderes: “Ausgesondert” und berufen zu sein, um einen Dienst an den anderen zu tun. In diesem Sinne sind alle Christen “Heilige”. Nicht, weil sie so gut sind, sondern weil ihnen durch die Taufe die Verkündigung des Evangeliums Jesu aufgetragen ist.

Heiligsprechung

Nach jüdischem Verständnis ist zunächst nur Gott heilig. Er ist der Inbegriff des Heiligen. Gott ist der Grund, dass auch Irdisches heilig werden kann. Im Neuen Testament wird diese Sicht modifiziert. Nun ist es Jesus Christus, der in seiner einzigartigen Beziehung zum Vater durch seinen Tod und seine Auferstehung Heiligkeit in denen, die ihm nachfolgen, bewirkt. Zu dieser Nachfolge und Heiligkeit sind alle ChristInnen berufen.

Schon die Urkirche begann aber auch, Martyrer und Apostel als Mittler zwischen Gott und Mensch (neben Christus) anzurufen. Der erste Beleg einer Märtyrerverehrung ist der um 160 geschriebene Bericht über Polykarp von Smyrna. In der westlichen Kirche breitete sich die Märtyrerverehrung wahrscheinlich während der Verfolgungen im 3. Jahrhundert aus und entwickelte sich zu einer Verehrung der Märtyrer als Heilige.

Mit dem Wandel des Christentums zur Staatsreligion des Römischen Reiches und dem Ende der Verfolgungen weitete sich der Heiligenbegriff aus. Nach und nach wurden sogenannte „confessores“, also Bekenner, die zwar verfolgt worden, aber dem Martyrium entgangen waren, und Menschen mit einem „engelgleichen Leben“ in den Kreis der verehrungswürdigen „Heiligen“ aufgenommen.

Seit dem Frühmittelalter wurden zunehmend entweder große Lichtgestalten der Christenheit (Kirchenlehrer, Könige, sog. „Ritter- und Soldatenheilige“ usw.) oder Menschen, die ein Alternativkonzept zum alltäglichen christlichen Leben boten (Franziskus, Benedikt) vom Volk regional als Heilige verehrt. Bei den sog. „Adelsheiligen“, also Herrschern, Bischöfen oder Ordensgründern, ging die Initiative der Verehrung in den meisten Fällen von deren Nachfolgern im Amt oder Mitgliedern ihrer Dynastie aus, die dadurch auch sich selbst eine stärkere Legitimität zu verschaffen hofften. Die kirchliche Anerkennung folgte im allgemeinen erst später.

Um Beliebigkeit und Ausufern der Heiligenkulte zu verhindern, bemühten sich die Päpste, das alleinige Recht zur Heiligsprechung und damit die Kontrolle der Heiligenverehrung zu erlangen, auch – da diese einen politischen und wirtschaftlichen Faktor (Wallfahrtsorte) darstellte. Im Jahr 993 fand die erste päpstliche Heiligsprechung (Ulrich von Augsburg) statt, im Verlauf des 11. und 12. Jahrhunderts konnten sich die Päpste schließlich gegen die konkurrierende Instanzen der Synoden und Ortsbischöfe durchsetzen. Alexander III. dekretierte 1171 die alleinige Zuständigkeit des Papstes für Heiligsprechungen. Aber allgemein verbindlich wurde diese Alleinzuständigkeit erst durch das Liber extra, einem Nachtrag zum Decretum Gratiani, von 1234.

In der Folge entwickelte sich eine genaue Verfahrensordnung zur Heiligsprechung. Nach geltendem römisch-katholischem Kirchenrecht müssen der Kanonisation (Heiligsprechung) die Seligsprechung vorausgehen und strenge Kriterien erfüllt sein, um in den Kanon der Heiligen aufgenommen zu werden. Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern mit ihr bekundet die Kirche das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat.

Das Selig- und Heiligsprechungsverfahren
Urkunde zur Heiligsprechung von Franz Xaver im Jahre 1622
Urkunde zur Heiligsprechung von Franz Xaver im Jahre 1622

Am Anfang einer Seligsprechung bzw. Heiligsprechung steht der Antrag einer Diözese oder Ordensgemeinschaft. Der Antragsteller holt beim Apostolischen Stuhl eine Unbedenklichkeitserklärung. Steht der Aufnahme eines Verfahren nichts entgegen, beauftragt der Antragsteller einen „Förderer“, der biographische Informationen, Schriften der Person sowie schriftliche und mündliche Zeugnisse von Zeitgenossen sammelt. Das Resultat wird bei der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese prüft die Unterlagen und stellt (ev. mit Hilfe von Historikern) fest, ob die Person bedeutend genug für eine Heiligsprechung ist. Falls die Person kein Märtyrer war, muss zusätzlich ein Wunder vorliegen, meist ein Heilungswunder, welches von Medizinern geprüft wird.

In einer letzten Instanz muss zusätzlich ein Förderer der Gerechtigkeit” die zusammengetragenen Belege und Argumente für die Heiligsprechung anfechten bzw. eigene Argumente gegen die Kanonisation einbringen. Die Fürsprecher müssen ihn widerlegen. Wenn mindestens zwei Drittel der versammelten Theologen für die Heiligsprechung stimmen, liegt die letzte Entscheidung beim Papst. Sind alle Bedingungen erfüllt, steht der Heiligsprechung, dem Kanonisationsakt, durch den Papst nichts mehr im Wege. Wichtigster offizieller Schritt hierbei ist der Eintrag in das Martyrologium, das „Verzeichnis der Heiligen“. Dieses Verzeichnis wird seit Jahrhunderten weitergeführt und listet alle offiziell Heiliggesprochenen auf. Der Heiligsprechung geht in der Regel die Seligsprechung voraus, deren Verfahren ähnlich abläuft. Oberste Instanz ist dabei der Präfekte der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechung.

„Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, daß der/die selige N. ein(e) Heilige(r) ist. Wir nehmen ihn/sie in das Verzeichnis der Heiligen auf und bestimmen, daß er/sie in der gesamten Kirche als Heilige(r) verehrt wird. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Kanonisationsformel

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