Rechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts

Der Religionsunterricht in der Schule hat in Österreich eine dreifache rechtliche Grundlage:

  1. Verfassungsrechtliche Grundlage
  2. Völkerrechtliche Grundlagen (Konkordat zwischen dem Vatikan und der Republik Österreich)
  3. Einfachgesetzliche Grundlagen (Schulorganisationsgesetz und Religionsunterrichtsgesetz)

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